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Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Fernwärmeversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.
und
13:00 Uhr - 17:00 UhrMontag und Dienstag am Nachmittag nach Terminvereinbarung
Mittwoch am Nachmittag nur interner Dienstbetrieb
Rathausgasse 1
86609 Donauwörth
Postfach 1453
86609 Donauwörth