Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Fernwärmeversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.
und
13:30 Uhr - 15:30 Uhrund
13:30 Uhr - 15:30 Uhrund
13:30 Uhr - 17:30 Uhr
Balthasar-Neumann-Platz 8
97440 Werneck
Postfach 1265
97438 Werneck