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Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Fernwärmeversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.
und
13:30 Uhr - 17:00 Uhrund
13:30 Uhr - 18:00 Uhr
Marktplatz 8
95355 Presseck
Postfach 62
95353 Presseck