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Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Fernwärmeversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.
und
16:00 Uhr - 17:00 Uhrund
16:00 Uhr - 18:00 Uhr
Wöhrleite 1
96352 Wilhelmsthal
Wöhrleite 1
96352 Wilhelmsthal