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Kommunale Poststellenangelegenheiten; Informationen

Briefsendungen, Pakete und elektronische Nachrichten können von der Poststelle der Behörde entgegengenommen, weiterverteilt oder verschickt werden.

Für Sie zuständig

Leistungsdetails

Die Mitarbeiter der Poststelle sind für den Posteingang, die Postverteilung und den Postausgang von Briefen und Paketen zuständig. Sie übernehmen außerdem i.d.R. die Verteilung der elektronischen Post, die im zentralen E-Mail-Postfach der Behörde eingeht und den Versand von E-Mails der Behörde über das zentrale E-Mail-Postfach.

Stand: 05.10.2023
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales