Logo Bayernportal

Fahrerlaubnis für Bus und Lkw; Beantragung der Verlängerung der Geltungsdauer

Die Fahrerlaubnisse für Lkw und Bus gelten nur befristet. Die Verlängerung der Geltungsdauer müssen Sie bei der örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde beantragen.

Ansprechpartner - Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen

SG 22 - Verkehrswesen, Straßen- und Wegerecht

Es wurden keine Ansprechpartner zugeordnet.