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Kommunale Stromversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren

Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Stromversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

Gemeinde Hallbergmoos

Abteilung P - Planen, Bauen, Technik, Umwelt

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mi
15:00 Uhr - 19:00 Uhr
Fr
14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Sa
09:00 Uhr - 13:00 Uhr

Hausanschrift

Am Ludwigskanal 8
85399 Hallbergmoos

Postanschrift

Am Ludwigskanal 8
85399 Hallbergmoos