Logo Bayernportal

Öffentliche Grünanlagen; Beantragung einer Sondernutzung

Die Gemeinden verwalten die öffentlichen Grünanlagen in ihrem Gemeindegebiet. Für eine Sondernutzung kann eine Genehmigung erforderlich sein.

Markt Neunkirchen a.Brand

Ordnungsamt

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:15 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
08:15 Uhr - 12:00 Uhr
Do
08:15 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
08:15 Uhr - 12:00 Uhr

Hausanschrift

Innerer Markt 1
91077 Neunkirchen a. Brand

Postanschrift

Postfach 5
91075 Neunkirchen a. Brand