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Heime für Minderjährige; Beantragung einer Betriebserlaubnis

Träger von Heimen und Tagesstätten für Minderjährige benötigen eine Betriebserlaubnis gemäß § 45 SGB VIII.

Ansprechpartner - Regierung von Niederbayern

Sachgebiet 13 – Soziales und Jugend, ESF-Vollzugsstelle, Geschäftsstelle für Schiedsstellen

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