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Versorgungsausgleich; Durchführung

Wenn Sie sich scheiden lassen, dann entscheidet das Familiengericht über die Teilung der Versorgungsanrechte, die Sie und Ihr Ehepartner/eingetragener Lebenspartner in der Ehe-/Lebenspartnerschaftszeit erworben haben. 

Amtsgericht Rosenheim

Öffnungszeiten

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Allgemein

+ nach Vereinbarung
Montag - Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Hausanschrift

Bismarckstraße 1
83022 Rosenheim

Postanschrift

Postfach 1189
83013 Rosenheim