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Hoch- und Tiefbaumaßnahmen der Gemeinden und Zuweisungen; Erstellung von Stellungnahmen

Die Landratsämter können Stellungnahmen zu Hoch- und Tiefbaumaßnahmen der Gemeinden und Zuweisungen abgeben.

Für Sie zuständig

Landratsamt Neustadt a.d.Waldnaab

Landratsamt Neustadt a.d.Waldnaab

Hausanschrift

Stadtplatz 38
92660 Neustadt a.d.Waldnaab

Postanschrift

Postfach 1260

92657 Neustadt a.d.Waldnaab

Telefon

+49 9602 79-0

Webseite

www.neustadt.de

Leistungsdetails

Auf Anfrage werden z. B. Stellungnahmen zu Zuschussanträgen

  • nach Art. 10 FAG zum Bau von Schulen, Kindergärten u.a. lebenswichtigen öffentlichen Einrichtungen,
  • für Straßenbaumaßnahmen und Ausbauten von Ortsdurchfahrten sowie
  • zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben

erstellt.

Stand: 02.02.2024
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales