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Tierarzneimittel; Informationen zur Überwachung des Verkehrs

Der Verkehr mit Tierarzneimitteln ist gesetzlich geregelt. Die Überwachung des Verkehrs mit Tierarzneimitteln wird von den Ländern vollzogen.

Ansprechpartner - Landratsamt Eichstätt

SG 40 - Veterinärwesen und gesundheitlicher Verbraucherschutz

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