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Pflege; Anzeige von vorbehaltenen Tätigkeiten

Das Erbringen oder Anbieten von krankenpflegerischen Tätigkeit gegen Entgelt ist unverzüglich dem zuständigen Gesundheitsamt anzeigen. Die Beschäftigung entsprechender Personen hierfür ist ebenfalls anzeigepflichtig.

Landratsamt Kulmbach

51 Gesundheitsamt

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
07:45 Uhr - 15:00 Uhr
Di
07:45 Uhr - 15:00 Uhr
Mi
07:45 Uhr - 12:30 Uhr
Do
07:45 Uhr - 17:30 Uhr
Fr
07:45 Uhr - 12:30 Uhr

Das Landratsamt Kulmbach und die zugehörigen Nebengebäude sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung für Besucher zugänglich. Die Terminvergabe erfolgt telefonisch, per E-Mail, schriftlich oder über die Online-Terminvergabe.

Besucherinnen und Besuchern wird empfohlen, eine medizinische Gesichtsmaske zu tragen.

Hausanschrift

Konrad-Adenauer-Straße 2
95326 Kulmbach

Postanschrift

Postfach 1660
95307 Kulmbach