Logo Bayernportal
- kein Ort -

Liste der Beratenden Ingenieure; Beantragung der Eintragung

Sie können die Eintragung in die Liste der Beratenden Ingenieure beantragen.

Formulare

Für Sie zuständig

Für die Kontaktdaten der zuständigen Stelle und ggf. lokal gültige Informationen wählen Sie über „Ort auswählen" einen Ort aus.
Stilisiertes Bild eines Hauses
Bayerische Ingenieurekammer-Bau
Mehr zur Behörde

Leistungsdetails

Die Berufsbezeichnung "Beratende Ingenieurin" und "Beratender Ingenieur" darf nur führen, wer unter dieser Bezeichnung in die Liste Beratender Ingenieure bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau eingetragen ist.

Der Eintragungsausschuss bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau prüft und entscheidet über die Eintragung in die entsprechende Liste.

  • Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Ingenieurin" oder "Ingenieur" nach dem Ingenieurgesetz (i. d. R. Abschluss eines mindestens dreijährigen Studiums einer technischen oder naturwissenschaftlichen Fachrichtung erforderlich)
  • nachfolgende dreijährige Berufspraxis
  • eingenverantwortliche und unabhängige Ausübung des Berufs
  • Wohnsitz, Niederlassung oder überwiegende berufliche Beschäftigung in Bayern

  • Nachweis der Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Ingenieurin"/"Ingenier" (i. d. R. Abschlussurkunde der Hochschule)
  • Nachweise über die nachfolgende Praxiszeit
  • Nachweise über eigenverantwortliche und unabhängige Berufsausübung
  • Führungszeugnis
  • Meldebescheinigung

190 Euro - Eintragung in die Liste Beratender Ingenieure
114 Euro - soweit bereits freiwillige Mitgliedschaft besteht
  70 Euro - soweit bereits in einer anderen Kammer in Deutschland eingetragen oder Löschung dort innerhalb des letzten Jahres auf Grund von Wegzug

  • für den Antragsteller: keine
  • vor Aufnahme der Tätigkeit ist die Anzeige des erstmaligen Erbringens der Leistung erforderlich, wenn keine Mitgliedschaft in einer deutschen Ingenieurkammer besteht

 

  • für die Behörde: drei Monate nach Antragseingang und vollständigem Vorliegen der Unterlagen

verwaltungsgerichtliche Klage

Stand: 08.08.2023
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr