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Heilkundeausübung; Anzeige

Wenn Sie einen gesetzlich geregelten nichtärztlichen Heilberuf selbständig oder freiberuflich ausüben, sind Sie verpflichtet dies dem zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen.

Landratsamt Roth

Gesundheitswesen

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi
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und

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Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

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Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

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Westring 36
91154 Roth

Postanschrift

Westring 36
91154 Roth