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Gerichtsverfahren; Abgabe eines Antrags oder einer Erklärung zu Protokoll

Soweit nach der Zivilprozessordnung Anträge und Erklärungen in Gerichtsverfahren zu Protokoll der Geschäftsstelle abgegeben werden können, nimmt die Rechtsantragstelle des Amtsgerichts Ihre Anträge und Erklärungen entgegen.

Amtsgericht Neu-Ulm

Öffnungszeiten

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Allgemein

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