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Staatsangehörigkeit; Beantragung der Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit

Deutsche Staatsangehörige, die sich in einem anderen Staat einbürgern, verlieren im Regelfall ihre deutsche Staatsangehörigkeit. Mit einer Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit können sie auch Deutsche bleiben.

Ansprechpartner - Landratsamt Günzburg

322 Staatsangehörigkeits- und Personenstandsrecht

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