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Feuerwehreinsatz; Erhebung von Kostenersatz

Die Gemeinden können unter bestimmten Voraussetzungen Ersatz für die notwendigen Aufwendungen verlangen, die ihnen durch Ausrücken, Einsätze und Sicherheitswachen gemeindlicher Feuerwehren entstanden sind.

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Öffnungszeiten

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Do
07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Fr
07:30 Uhr - 12:00 Uhr
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