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Feuerwehreinsatz; Erhebung von Kostenersatz

Die Gemeinden können unter bestimmten Voraussetzungen Ersatz für die notwendigen Aufwendungen verlangen, die ihnen durch Ausrücken, Einsätze und Sicherheitswachen gemeindlicher Feuerwehren entstanden sind.

Verwaltungsgemeinschaft Windach

Öffnungszeiten

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Allgemein

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08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
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Von-Pfetten-Füll-Platz 1
86949 Windach

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Von-Pfetten-Füll-Platz 1
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