Architekten; Eintragung in die Architektenliste
Der Eintragungsausschuss bei der Bayerischen Architektenkammer entscheidet über die Eintragungen in die Architektenliste.
Beschreibung
Die Berufsbezeichnungen "Architekt/in", "Innenarchitekt/in" und "Landschaftsarchitekt/in" darf in Bayern nur führen, wer unter dieser Bezeichnung in die Architektenliste bei der Bayerischen Architektenkammer eingetragen ist.
Wer die Berufsbezeichnung "Architekt/in" führen darf, ist zugleich bauvorlageberechtigt; wer die Berufsbezeichnung "Innenarchitekt/in" führen darf, ist für die mit der Berufsaufgabe verbundenen baulichen Änderungen von Gebäuden bauvorlageberechtigt; wer die Berufsbezeichnung "Landschaftsarchitekt/in" führen darf, ist unter Beschränkung auf sein Fachgebiet bauvorlageberechtigt.
Der Eintragungsausschuss bei der Bayerischen Architektenkammer prüft und entscheidet über die Eintragung in die Listen und Verzeichnisse. .
Voraussetzungen
- erfolgreicher Hochschulabschluss in der Fachrichtung Architektur (vierjähriges Regelstudium) bzw. Innen- oder Landschaftsarchitektur (jeweils dreijähriges Regelstudium)
- nachfolgende zweijährige Berufspraxis
Fristen
- für den Antragsteller: keine
- für die Behörde: drei Monate nach Antragseingang und vollständigem Vorliegen der Unterlagen
Erforderliche Unterlagen
- Abschlussurkunde der Hochschule
- Nachweise über die nachfolgende Praxiszeit
- Führungszeugnis
- Meldebescheinigung
- Passfoto
- Gebührenvorschuss (Nachweis)
Formulare
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Formular, bayernweit:
Antrag auf Eintragung in die Architektenliste (Neueintragung)
Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.
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Formular, bayernweit:
Antrag auf Eintragung in die Architektenliste (Umtragung)
Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.
Kosten
Eintragung in die Architektenliste:
300 Euro (Neueintragung)
150 Euro (Umtragung)
Rechtsgrundlagen
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: Art. 1 Gesetz über die Bayerische Architektenkammer und die Bayerische Ingenieurekammer-Bau (Baukammerngesetz - BauKaG) (geschützte Berufsbezeichnungen)
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Rechtsgrundlagen, bayernweit:
Art. 4 Gesetz über die Bayerische Architektenkammer und die Bayerische Ingenieurekammer-Bau (Baukammerngesetz - BauKaG)
Architektenliste, Eintragung
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: Verordnung über die Verfahren bei den Baukammern und deren Eintragungsausschüssen (Baukammernverfahrensverordnung - BauKaVV)
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: Gebührenordnung der Bayerischen Architektenkammer
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Rechtsgrundlagen, bayernweit:
Art. 61 Abs. 2 Nr. 1 Bayerische Bauordnung (BayBO)
Bauvorlageberechtigung
Rechtsbehelf
Verwaltungsgerichtliche Klage
Weiterführende Links
- Bayerische Architektenkammer
-
Deutsches Architektenblatt
Das Deutsche Architektenblatt (DAB) ist das offizielle Mitteilungsorgan der Bundesarchitektenkammer und der Architektenkammern der Länder.
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Stand: 03.07.2018
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