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Schülerbeförderung; Beantragung der Erstattung von Schulwegkosten

Die notwendige Beförderung der Schüler auf dem Schulweg wird von den Aufgabenträgern der Schülerbeförderung organisiert und sichergestellt. Sie sind auch für die Kostenerstattung zuständig.

Verwaltungsgemeinschaft Haldenwang

Hauptamt

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
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Mi
07:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

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Do
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Freitag nach Terminvereinbarung

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