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Schülerbeförderung; Beantragung der Erstattung von Schulwegkosten

Die notwendige Beförderung der Schüler auf dem Schulweg wird von den Aufgabenträgern der Schülerbeförderung organisiert und sichergestellt. Sie sind auch für die Kostenerstattung zuständig.

Gemeinde Hausen

Geschäftsleitung und Hauptverwaltung

Öffnungszeiten

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Allgemein

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08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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Hausanschrift

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91353 Hausen

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Heroldsbacher Str. 51
91353 Hausen