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Schülerbeförderung; Beantragung der Erstattung von Schulwegkosten

Die notwendige Beförderung der Schüler auf dem Schulweg wird von den Aufgabenträgern der Schülerbeförderung organisiert und sichergestellt. Sie sind auch für die Kostenerstattung zuständig.

Landratsamt Amberg-Sulzbach

Öffnungszeiten

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Allgemein

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Terminvereinbarungen sind auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich.

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