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Grund-, Mittel- und Förderschulen; Beantragung der schulaufsichtlichen Genehmigung von Bauvorhaben

Für die Durchführung von Neu-, Um- und Erweiterungsbauten an Grund-, Mittel- und Förderschulen ist eine schulaufsichtliche Genehmigung erforderlich. Für die Erteilung sind die Regierungen zuständig.

Regierung von Niederbayern

Sachgebiet 44 – Schulorganisation, Schulrecht

Öffnungszeiten

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Allgemein

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08:00 Uhr - 16:00 Uhr
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08:00 Uhr - 16:00 Uhr
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08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 16:00 Uhr
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08:00 Uhr - 13:00 Uhr

Terminvereinbarung

Mit Blick auf den Dienstbetrieb können nicht zu jeder Zeit persönliche Termine garantiert werden. Für Besuche in den Dienstgebäuden der Regierung von Niederbayern wird deshalb um Terminvereinbarung gebeten. Dabei können auch außerhalb der angegebenen Öffnungszeiten Termine vereinbart werden.

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