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In Bayern dürfen Schwangerschaftsabbrüche nur in zugelassenen Einrichtungen durchgeführt werden. Einrichtungen bedürfen daher einer Erlaubnis bzw. haben ihre Bereitschaft zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen anzuzeigen.
und
15:00 Uhr - 17:00 Uhr
Marktplatz 1
87700 Memmingen
Postfach 1853
87688 Memmingen