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Kindesmisshandlung; Zeugenberatung und Anzeigenerstattung

Die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK) bei den Polizeipräsidien beraten Zeugen von Kindesmisshandlungen. Die Anzeigenerstattung erfolgt bei der Polizei.

Für Sie zuständig

Polizeiinspektion Prien a.Chiemsee

Hausanschrift

Alte Rathausstraße 13
83209 Prien a.Chiemsee

Postanschrift

Postfach 1461

83204 Prien a.Chiemsee

Telefon

+49 8051 9057-0

Polizeipräsidium Oberbayern Süd

Hausanschrift

Kaiserstraße 32
83022 Rosenheim

Postanschrift

Kaiserstraße 32

83022 Rosenheim

Telefon

+49 8031 200-0

Leistungsdetails

Sie haben gesehen, wie ein Kind geschlagen oder sonst körperlich misshandelt wurde? Ihnen sind schwere Verletzungen am Körper von Kindern aufgefallen? Sie hören immer wieder Kinder in der Nachbarschaft schreien und laut weinen?

Helfen Sie diesen Kindern. Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.

Die Polizei ermittelt in jedem Fall bei Bekanntwerden einer Straftat.

Sie sind sich unsicher? Lassen Sie sich von den Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK) bei den Polizeipräsidien beraten.

  • Personalausweis oder Reisepass

Beratung durch die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer und Anzeigenerstattung sind kostenlos.

Stand: 12.06.2023
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration