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Wärmepumpen und Erdwärmesonden; Anzeige von Bohrungen zur Errichtung

Bohrungen zur Errichtung von Erdwärmesondenanlagen und Grundwasserwärmepumpen müssen zum Schutz des Bodens und des Grundwassers gegen Verunreinigungen bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde angezeigt werden.

Ansprechpartner - Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen

SG 32 - Immissionsschutz, Wasserrecht, staatl. Abfallrecht, Bodenschutzrecht

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