Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Bohrungen zur Errichtung von Erdwärmesondenanlagen und Grundwasserwärmepumpen müssen zum Schutz des Bodens und des Grundwassers gegen Verunreinigungen bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde angezeigt werden.
Königstr. 24
83022 Rosenheim
Postfach 1209
83013 Rosenheim