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Kosmetische Anwendung nichtionisierender Strahlung; Anzeige des Betriebs von Anlagen

Der Betrieb von gewerblichen Anlagen, die nichtionisierende Strahlung zu kosmetischen und sonstigen nichtmedizinischen Zwecken am Menschen nutzen, muss bei dem zuständigen Gewerbeaufsichtsamt angezeigt werden.

Regierung von Oberfranken

Dezernat 22 - Strahlenschutz, Betriebssicherheit und Medizinprodukte

Öffnungszeiten

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