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Wenn Sie ein Elektro-Fahrzeug kaufen, können Sie auf Antrag einen Umweltbonus von bis zu EUR 6.000 erhalten. Die genaue Höhe hängt unter anderem ab vom Antrieb des Fahrzeugs sowie von dessen Basispreis.
Der Umweltbonus beziehungsweise die Innovationsprämie fördert den Absatz neuer und junger gebrauchter elektrisch betriebener Fahrzeuge. Zudem soll er allgemein für eine höhere Akzeptanz der Elektromobilität sorgen. Um ihn zu erhalten, müssen Sie den Umweltbonus beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen.
Förderfähig sind
Den Umweltbonus zahlen jeweils zur Hälfte die Bundesregierung und die Hersteller. Die Erhöhung der Prämie (Innovationsprämie) zahlt alleine die Bundesregierung. An dieser Stelle geht es nur um den Bundesanteil am Umweltbonus.
Die Höhe des Umweltbonus beziehungsweise des Fördersatzes hängt ab von:
Umweltbonus für Batterieelektro- oder Brennstoffzellenfahrzeuge:
Bundesanteil inklusive Innovationsprämie (Nettolistenpreis unter EUR 40.000)
Bundesanteil inklusive Innovationsprämie (Nettolistenpreis über EUR 40.000)
Umweltbonus für von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge
Bundesanteil inklusive Innovationsprämie (Nettolistenpreis unter EUR 40.000)
Bundesanteil inklusive Innovationsprämie (Nettolistenpreis über EUR 40.000)
Antragsberechtigt für den Umweltbonus sind:
Nicht antragsberechtigt sind:
Voraussetzungen für die Förderung von Neufahrzeugen:
Voraussetzungen für die Förderung von jungen Gebrauchtfahrzeugen:
Weitere Voraussetzungen finden sich in der Förderrichtlinie.
Musterunterlagen können Sie der Internetseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zur Elektromobilität entnehmen.
Stellen Sie den Antrag elektronisch mit Hilfe des Online-Formulars auf dem Portal des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle:
Alle weiteren Details zum Verfahren finden sich in der Förderrichtlinie.
Es fallen keine Gebühren an.
Das Förderprogramm erfreut sich großer Beliebtheit. Dies führt leider dazu, dass es mit der Bearbeitung der Anträge etwas länger dauert. Die Bearbeitungszeit eines Antrages ist auch davon abhängig, ob uns alle Unterlagen zu einem Antrag vorliegen.
Sie haben ein reines Elektrofahrzeug gekauft oder ein Bestandsfahrzeug angemessen zu einem reinen Elektrofahrzeug umgerüstet? Dann können Sie für bis zu 10 Jahre von der Kraftfahrzeugsteuer befreit werden.