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Begasung zur Desinfektion oder Schädlingsbekämpfung; Beantragung einer Erlaubnis

Für Begasungen mit Biozid-Produkten oder Pflanzenschutzmitteln ist eine behördliche Begasungserlaubnis erforderlich.

Ansprechpartner - Regierung von Niederbayern

Dezernat 23 – Betriebssicherheit, Gefahrstoffe, Arbeitsschutzmanagementsystem

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