Arzt/Ärztin; Anzeige einer vorübergehenden und gelegentlichen Erbringung von Dienstleistungen
Ärztinnen und Ärzte, die den ärztlichen Beruf nur vorübergehend und gelegentlich in Bayern ausüben möchten, benötigen keine dauerhafte Berufszulassung in Form der Approbation, sondern können die Erbringung von Dienstleistungen bei der zuständigen Behörde schriftlich melden.
Description
Wer nach einem Studium der Humanmedizin in Deutschland als Arzt arbeiten möchte, benötigt hierfür in der Regel eine spezielle Berufszulassung - die Approbation oder eine Berufserlaubnis. Diese erteilen in Bayern die Regierung von Oberbayern und die Regierung von Unterfranken.
Bei einer lediglich vorübergehenden und gelegentlichen ärztlichen Tätigkeit (Dienstleistung) ist eine Approbation oder Erlaubnis nicht erforderlich. Für die Erbringung von Dienstleistungen genügt vielmehr eine schriftliche Meldung der beabsichtigten Tätigkeit bei der zuständigen Behörde (siehe unter "Für Sie zuständig") unter Vorlage bestimmter Unterlagen.
Prerequisites
Procedure
Bei der zuständigen Behörde sind im Rahmen der erstmaligen Meldung die unter "Erforderliche Unterlagen" genannten Dokumente vorzulegen. Die Behörde prüft die Unterlagen und klärt mit dem Antragsteller oder unmittelbar mit dem Herkunftsstaat etwaige Zweifelsfragen ab. Sofern die Behörde keine Bedenken geltend macht, kann die Dienstleistung erbracht werden.
Special notes
Der Dienstleistungserbringer hat beim Erbringen der Dienstleistung in Bayern die Rechte und Pflichten eines Arztes.
Ein Dienstleistungserbringer ist von der Mitgliedschaft in der ärztlichen Berufsvertretungskörperschaft (ärztlicher Kreisverband) befreit.
Die ärztlichen Berufspflichten, die sich aus dem Heilberufe-Kammergesetz und der Berufsordnung für die Ärzte Bayerns ergeben, haben Dienstleistungserbringer gleichwohl zu beachten. Verstöße gegen Berufspflichten können berufsrechtlich verfolgt werden.
Deadlines
Die Meldung ist vor der erstmaligen Erbringung einer Dienstleistung schriftlich bei der zuständigen Regierung einzureichen. Die Meldung ist ein Mal jährlich zu erneuern, wenn die Dienstleistung auch in diesem Jahr erbracht werden soll.
Processing time
Required documents
- Nachweis über die Staatsangehörigkeitv (ggf. beglaubigte Kopie)
-
Bescheinigung darüber, dass Sie in einem Mitgliedstaat der EU rechtmäßig als Arzt/Ärztin niedergelassen sind,
Ihnen die Ausübung des Berufs zum Zeitpunkt der Vorlage der Bescheinigung nicht, auch nicht vorübergehend, untersagt ist, und keine Vorstrafen vorliegen
- Berufsqualifikationsnachweis (Diplom über die ärztliche Ausbildung)
- eine Erklärung, dass Sie über die zur Erbringung der Dienstleistung erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen
- ggf. können Informationen über das Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung oder einen vergleichbaren Schutz verlangt werden
Forms
If you select a location in "On location" the adress of the responsible authority can be pre-filled.
-
Prefilled form - recipient data will be enterd after the selection of the location , Bavaria-wide:
Formloser Antrag (mit Unterschrift)
This form has to be signed and sent to the responsible authority. You can sign the form manually and send it by email/fax or sign the form electronically with your qualified electronic signature an send it by (secure) email. If the responsible authority has set up a De-Mail account, you can also send the form by De-Mail using an sender-confirmed message.
Dieser Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung eines formlosen Schreibens, wenn die zuständige Stelle kein Antragsformular zur Verfügung stellt.
Fees
Legal bases
- Legal bases, Bavaria-wide: § 10b Bundesärzteordnung (BÄO)
Remedy
Related issues
- Arzt/Ärztin; Beantragung einer Approbation
- Arzt/Ärztin; Beantragung einer Approbation bei Ausbildung in einem Staat außerhalb der Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz
- Arzt/Ärztin; Beantragung einer Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen Berufs
Status: 02.10.2019
Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Responsible for you
For contact details of the responsible authoritiy and local valid information select in "On location" a location.
General overview of procedures
Alphabetical and hierarchical overview of all procedures.