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Schaustellung von Personen; Beantragung einer Erlaubnis durch Nicht-EU-Bürger

Wenn Sie gewerbsmäßig Schaustellungen von Personen in Ihren Geschäftsräumen veranstalten oder für deren Veranstaltung Ihre Geschäftsräume zur Verfügung stellen wollen, brauchen Sie eine Erlaubnis.

Landratsamt Garmisch-Partenkirchen

Sg. 53 Gewerberecht, Rechtsfragen des Gesundheits- und Veterinärwesens

Öffnungszeiten

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