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Wohnraum; Beantragung einer kommunalen Förderung für den Bau oder Erwerb

Gemeinden können den Bau oder Erwerb von Wohnraum unterstützen.

Für Sie zuständig

Große Kreisstadt Rothenburg ob der Tauber - Sachgebiet III/1 - Kämmerei

Leistungsdetails

Manche Gemeinden oder Gemeindeverbände gewähren ihren Bürgerinnen und Bürgern Finanzhilfen beim Bau oder Erwerb von Wohnraum z. B. in Form von Zinszuschüssen oder Wohnungsbaudarlehen. Nähere Informationen, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Unterstützung gewährt wird, erhalten Sie direkt bei der Gemeinde.

Der Freistaat Bayern unterstützt bestimmte Haushalte mit Mitteln der Wohnraumförderung. Nähere Informationen erhalten Sie unter "Wohnraumförderung / Wohnungsbauförderung; Allgemein" unter "Verwandte Themen".

Ergänzung: Große Kreisstadt Rothenburg ob der Tauber

Die Stadt Rothenburg gewährt keine Zinszuschüsse und Wohnungsbaudarlehen. Die Stadt gewährt jedoch einen Zuschuss beim Erwerb eines städtischen Grundstückes für Familien.

Ergänzung: Große Kreisstadt Rothenburg ob der Tauber

Familien, eheähnliche Lebensgemeinschaften und Alleinstehende erhalten beim Kauf eines Baugrundstückes von der Stadt Rothenburg o.d.T. für jedes Kind bis zum vollendeten 18. Lebensjahr einen einmaligen Zuschuss von 2.000,00 Euro.

Stand: 08.12.2023
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr