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Steuerhilfsperson; Beantragung der Bestellung

Ihr Hauptzollamt kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Steuerhilfsperson bestellen, um hinsichtlich der Waren Ihres Unternehmens Tatsachen festzustellen, die zoll- oder verbrauchsteuerrechtlich erheblich sind.

Online-Verfahren & Formulare

Online-Verfahren

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Hauptzollämter in Bayern
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Leistungsdetails

Das Hauptzollamt hat die Möglichkeit, Steuerhilfspersonen zu bestellen. Steuerhilfspersonen können zoll- oder verbrauchsteuerrechtliche Tatsachen feststellen., die als Grundlage im Besteuerungsverfahren dienen. 
Eine Steuerhilfsperson ermittelt für das Hauptzollamt zum Beispiel 

  • Art und Beschaffenheit einer Ware, dazu zählt
    • Menge, 
    • Gewicht oder 
    • Volumen einer Ware, 
  • überprüft die Unversehrtheit eines Zollverschlusses oder
  • beaufsichtigt die Vernichtung von Waren.

Eine Steuerhilfsperson kann jede natürliche Person sein, die sachkundig und zuverlässig im Sinne des Gesetzes ist. Sie darf zudem nicht selbst vom Ergebnis der Feststellung betroffen sein.

Eine Steuerhilfsperson kann eine Angestellte oder ein Angestellter Ihres Unternehmens beziehungsweise ein unabhängiger Dritter sein.

Die Steuerhilfsperson muss folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie ist eine natürliche Person.
  • Sie ist sachkundig und zuverlässig im Sinne des Gesetzes.
  • Sie ist vom Ergebnis der Feststellung nicht selbst betroffen.
     

  • Erforderliche Unterlage/n

    Erforderliche Unterlagen richten sich nach dem jeweiligen Einzelfall.

Die Beantragung der Bestellung einer Steuerhilfsperson kann formlos erfolgen:

Per Post oder Fax:

  • Öffnen Sie das Formular-Management-System (FMS) des Bundesministeriums der Finanzen.  
  • Nutzen Sie das Suchfeld und suchen Sie dort das entsprechende Formular. 
  • Laden Sie das Formular 3721 "Auskunftsbogen (Bestellung einer Steuerhilfsperson) " herunter und füllen Sie es aus.
  • Laden Sie das Formular 3722 "Personalbogen (Bestellung einer Steuerhilfsperson) " herunter und lassen Sie es durch die gewünschte Steuerhilfsperson ausfüllen.
  • Reichen Sie den formlosen Antrag bei dem zuständigen Hauptzollamt ein und fügen Sie die ausgefüllten Formulare bei.
  • Das Hauptzollamt prüft Ihr Anliegen und vereinbart bei Vorliegen aller Voraussetzungen einen Termin zur Vornahme der Bestellung. Die Bestellung findet in einem persönlichen Termin zur Niederschrift statt. 

Online:

  • Rufen Sie das Bürger- und Geschäftskundenportal des Zolls auf.
  • Melden Sie sich dort mit Ihren Zugangsdaten für ELSTER (Elektronische Steuererklärung) an. 
  • Wenn Sie noch kein ELSTER-Konto haben, müssen Sie sich dafür einmalig registrieren.
  • Füllen Sie das Formular aus und versenden Sie es elektronisch an das zuständige Hauptzollamt. 
  • Das Hauptzollamt prüft Ihr Anliegen und vereinbart bei Vorliegen aller Voraussetzungen einen Termin zur Vornahme der Bestellung. Die Bestellung findet in einem persönlichen Termin zur Niederschrift statt.

Es fallen keine Kosten  an. 

Es gibt keine Frist. 

Die konkrete Bearbeitungsdauer ist abhängig von den Umständen des Einzelfalls und der Situation am jeweiligen Hauptzollamt. 

Es gibt folgende Hinweise:

Die zu bestellende Person muss sich gegebenenfalls gegenüber dem zuständigen Hauptzollamt ausweisen und Einsicht in ihr Führungszeugnis gewähren.

Einspruch

  • Steuerliche Beauftragte; Beantragung der Bestellung

    Die Erfüllung der steuerlichen Pflichten Ihres Unternehmens kann von steuerlichen Beauftragten übernommen werden. Einen Antrag zur Bestellung von steuerlichen Beauftragten reichen Sie bei dem für Sie zuständigen Hauptzollamt ein.

Stand: 18.02.2023
Redaktionell verantwortlich: Bundesministerium der Finanzen