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Steuerliche Beauftragte; Beantragung der Bestellung

Die Erfüllung der steuerlichen Pflichten Ihres Unternehmens kann von steuerlichen Beauftragten übernommen werden. Einen Antrag zur Bestellung von steuerlichen Beauftragten reichen Sie bei dem für Sie zuständigen Hauptzollamt ein.

Online-Verfahren & Formulare

Online-Verfahren

Für Sie zuständig

Hauptzollamt Augsburg

Hausanschrift

Prinzregentenplatz 3
86150 Augsburg

Postanschrift

Postfach 101765

86007 Augsburg

Telefon

+49 821 5012-0

Webseite

www.zoll.de

Leistungsdetails

Sie wollen Ihr Unternehmen von einer steuerlichen Beauftragten oder einem steuerlichen Beauftragten vertreten lassen? Dann können Sie Personen, die Ihrem Unternehmen angehören, als steuerliche Beauftragte bestellen. Für die Bestellung steuerlicher Beauftragter stellen Sie einen Antrag bei dem für Sie zuständigen Hauptzollamt, welches der Bestellung zustimmen muss.

Steuerliche Beauftragte vertreten Ihr Unternehmen bei der Erfüllung von steuerlichen Pflichten, wie zum Beispiel für verbrauchssteuerpflichtige Waren in einem Steuerlager. Zusätzlich können steuerliche Beauftragte für Ihr Unternehmen beispielsweise die Steueranmeldung abgeben oder als Ansprechpersonen für das Hauptzollamt dienen.

Die Bestellung von steuerlichen Beauftragten ist nur möglich, wenn diese bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Sie müssen beispielsweise Ihrem Unternehmen angehören und der Bestellung zustimmen. 

Die Beantragung von steuerlichen Beauftragten nach dem Luftverkehrssteuergesetz können Sie in einem anderweitigen Antragsverfahren stellen.

Die zu bestellende Person muss folgende Voraussetzungen erfüllen: 

  • Sie gehört Ihrem Unternehmen an.
  • Sie ist aufgrund ihrer betrieblichen Stellung und Kenntnisse zur Erfüllung von steuerlichen Pflichten fähig  und geeignet. 
  • Sie muss der Bestellung zustimmen.

  • Erforderliche Unterlage/n
    • Formular 3700 “Bestellung eines Beauftragten/Betriebsleiters“

Für die Bestellung von steuerlichen Beauftragten gehen Sie wie folgt vor: 

  • Öffnen Sie das Formular-Management-System (FMS) des Bundesministeriums der Finanzen.  
  • Nutzen Sie das Suchfeld um das Formular 3700 "Bestellung eines Beauftragten/Betriebsleiters" zu suchen und herunterzuladen. 
  • Das Formular können Sie per Post beziehungsweise Fax versenden oder über den Online-Dienst hochladen. versenden. 

Per Post oder Fax:

  • Füllen Sie das Formular aus, unterschreiben Sie und die zu bestellende Person und senden Sie es postalisch an Ihr zuständiges Hauptzollamt.
  • Das Hauptzollamt prüft Ihre Bestellung und sendet Ihnen die Entscheidung per Post zu.
  • Bei Zustimmung können Sie die Person als steuerliche Beauftragte beziehungsweise steuerlichen Beauftragen einsetzen.

Online:

  • Rufen Sie das Bürger- und Geschäftskundenportal des Zolls auf.
  • Melden Sie sich dort mit Ihren Zugangsdaten für ELSTER (Elektronische Steuererklärung) an. 
    • Wenn Sie noch kein ELSTER-Konto haben, müssen Sie sich dafür einmalig registrieren.
  • Füllen Sie das Formular aus und versenden Sie das Formular elektronisch an das zuständige Hauptzollamt. 
  • Das Hauptzollamt prüft Ihre Bestellung und sendet Ihnen die Entscheidung elektronisch zu. Sollten Sie Ihre elektronische Post nicht öffnen, geht Ihnen die Entscheidung des Hauptzollamts postalisch zu.
  • Bei Zustimmung können Sie die Person als steuerliche Beauftragte beziehungsweise steuerlichen Beauftragen einsetzen.
     

Es fallen keine Kosten an. 

Es gibt keine Frist. 

Die Angabe einer durchschnittlichen Bearbeitungsdauer ist nicht möglich. Sie ist von den Umständen des Einzelfalls abhängig.

Es gibt folgende Hinweise:

Die zu bestellende Person muss sich gegebenenfalls gegenüber dem zuständigen Hauptzollamt ausweisen.

Einspruch

  • Steuerhilfsperson; Beantragung der Bestellung

    Ihr Hauptzollamt kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Steuerhilfsperson bestellen, um hinsichtlich der Waren Ihres Unternehmens Tatsachen festzustellen, die zoll- oder verbrauchsteuerrechtlich erheblich sind.

Stand: 18.02.2023
Redaktionell verantwortlich: Bundesministerium der Finanzen