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Familiengeld; Beantragung

Eltern können für jedes Kind im zweiten und dritten Lebensjahr Familiengeld beantragen.

Online-Verfahren & Formulare

Online-Verfahren

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Zentrum Bayern Familie und Soziales
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Leistungsdetails

Mit dem Bayerischen Familiengeld wurden das ehemalige Bayerische Betreuungsgeld und das Bayerische Landeserziehungsgeld gebündelt und aufgestockt.

Das Familiengeld wird unabhängig vom Einkommen, der Erwerbstätigkeit und von der Art der Betreuung gezahlt. Eltern von Kleinkindern sollen dadurch eine spürbare Wertschätzung für ihre Erziehungsleistung erfahren und zugleich größere ökonomische Gestaltungsfreiräume erhalten, um für eine förderliche frühkindliche Betreuung ihres Kindes zu sorgen.

Das Familiengeld beträgt 250 Euro monatlich für das erste und zweite Kind und 300 Euro für das dritte und jedes weitere Kind. Es wird unabhängig vom Elterngeldbezug vom 13. bis zum Ende des 36. Lebensmonats des Kindes ausgezahlt.

Der Zahlungstermin richtet sich nach dem Geburtstag des Kindes und erfolgt regelmäßig innerhalb der ersten fünf Arbeitstage des jeweiligen Lebensmonats.

Eltern von ein- und zweijährigen Kindern erhalten die Leistung, wenn sie

  • ihre Hauptwohnung oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Bayern haben,
  • mit ihrem Kind in einem Haushalt leben und
  • und dieses Kind selbst erziehen.

Wenn Sie in Bayern Elterngeld beantragt und bewilligt bekommen haben, müssen Sie keinen Antrag auf Familiengeld stellen. Der Elterngeldantrag gilt zugleich auch als Antrag auf Familiengeld.

Beziehen Sie dagegen kein Elterngeld in Bayern, müssen Sie einen Antrag beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) stellen. Den Antrag können Sie entweder schriftlich unter Verwendung der bereitgestellten Formulare oder online stellen (siehe unter „Formulare“ und „Online-Verfahren“).

keine

Der Antrag kann frühestens 3 Monate vor dem beabsichtigten Leistungsbeginn gestellt werden. Zu früh gestellte Anträge können nicht berücksichtigt werden. Der Antrag muss dann nochmal gestellt werden. 

Bei verspäteter Einreichung der Anträge wird das Familiengeld maximal 3 Monate rückwirkend vom Datum der Antragstellung bezahlt.

ca. 4 – 6 Wochen

Änderungen von persönlichen Daten müssen Sie der zuständigen Stelle mitteilen (siehe unter „Formulare“).

  • Elterngeld; Beantragung

    Sie können Elterngeld beantragen, wenn Sie ihr Kind nach der Geburt vorrangig selbst betreuen wollen und deshalb nicht oder nicht voll erwerbstätig sind.

  • Elternzeit; Beratung

    Mütter und Väter haben einen Anspruch auf Elternzeit. Dieser muss dem Arbeitgeber spätestens sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit schriftlich mitgeteilt werden. Bei Fragen zur Elternzeit können Sie sich an das Zentrum Familie Bayern und Soziales wenden.

  • Kindergeld; Beantragung

    Wenn Sie ein Kind haben, können Sie Kindergeld beantragen.

  • Krippengeld; Beantragung

    Sie können Krippengeld beantragen, wenn Ihre Kinder eine Krippe besuchen.

  • Soziale Angelegenheiten; Auskunft

    Sie können unter anderem von der Gemeinde und dem Landratsamt Auskünfte in sozialen Angelegenheiten erhalten.

Stand: 20.06.2023
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales