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Sprengstoffrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung; Beantragung

Die sprengstoffrechtliche Fachkunde zum Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen erwerben Sie durch die erfolgreiche Teilnahme an einem anerkannten Lehrgang. Für die Teilnahme an diesem Lehrgang benötigen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Behörde.

Regierung von Schwaben

Dezernat G 21 Bauarbeiterschutz und Sprengwesen

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Die allgemeinen Besuchszeiten sind:
Montag bis Donnerstag 08:00 Uhr - 11:30 Uhr und 13:30 Uhr - 15:00 Uhr
Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
sowie nach persönlicher Terminvereinbarung.

Hausanschrift

Morellstraße 30 d
86159 Augsburg

Postanschrift

86136 Augsburg