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Fischereischein; Beantragung

Der Fischereischein ist ein Erlaubnisschein, der dem Inhaber erlaubt, zu angeln oder zu fischen. Voraussetzung ist eine bestandene Fischerprüfung.

Ansprechpartner - Gemeinde Döhlau

Sozialamt, Jagd- u. Fischereiwesen

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