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Ehename; Erklärung

Die Ehegatten können als Ehenamen den Geburtsnamen oder den zur Zeit der Erklärung über die Bestimmung des Ehenamens geführten Namen eines Ehegatten zum gemeinsamen Familiennamen bestimmen.

Ansprechpartner - Verwaltungsgemeinschaft Rothenburg ob der Tauber

Sachgebiet II/3 Personenstandsverwaltung (Standesamt)

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