Logo Bayernportal

Eheschließung im In- und Ausland; Vollzug

Eine Ehe kann grundsätzlich in jedem deutschen Standesamt geschlossen werden. Eine Eheschließung im Ausland wird anerkannt, wenn sie vor dem zuständigen Organ geschlossen wurde.

Ansprechpartner - Verwaltungsgemeinschaft Kirchehrenbach

Ordnungs- und Standesamt

Anzahl: 1