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Förderschule und Schule für Kranke; Errichtung, Auflösung und Festlegung der Schulsprengel

Staatliche Förderschulen und Schulen für Kranke werden durch Rechtsverordnung errichtet und aufgelöst. Hier sind auch die Schulsprengel festgelegt.

Regierung von Unterfranken

Schulorganisation, Schulrecht

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
8:30 Uhr - 11:30 Uhr

und

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Di
8:30 Uhr - 11:30 Uhr

und

13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Mi
8:30 Uhr - 11:30 Uhr

und

13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Do
8:30 Uhr - 11:30 Uhr

und

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