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Förderschule und Schule für Kranke; Errichtung, Auflösung und Festlegung der Schulsprengel

Staatliche Förderschulen und Schulen für Kranke werden durch Rechtsverordnung errichtet und aufgelöst. Hier sind auch die Schulsprengel festgelegt.

Regierung von Schwaben

Sachgebiet 44 - Schulorganisation, Schulrecht

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