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Personensorge; Beratung und Unterstützung bei Ausübung

Alleinerziehende Eltern haben Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge.

Für Sie zuständig

Landratsamt Schweinfurt

Grundschule und Mittelschule Bergrheinfeld

Grundschule und Mittelschule Dittelbrunn

Grundschule und Mittelschule Poppenhausen

Grundschule und Mittelschule Sennfeld

Heideschule Schwebheim

Hugo-von-Trimberg Schule Niederwerrn

Mittelschule Gerolzhofen

Mittelschule Gochsheim

Staatliches Berufliches Schulzentrum Alfons Goppel Schweinfurt (BSZ)

Karl-Beck-Haus - Schullandheim und Jugendbegegnungsstätte

Stilisiertes Bild eines Hauses
Erziehungsberatungsstellen
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Leistungsdetails

Mütter und Väter, die allein für ein Kind oder einen Jugendlichen sorgen (Alleinerziehende Eltern), haben Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge einschließlich der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen.

Die Beratung soll dem alleinerziehenden Elternteil bei der Lösung erzieherischer, rechtlicher und wirtschaftlicher Probleme helfen (z. B. Lösung von Konflikten mit dem anderen Elternteil, Vermittlung bei Streitigkeiten über das Umgangsrecht, Beratung über zustehende Unterhaltsansprüche des Kindes und Möglichkeiten der Durchsetzung solcher Ansprüche). Zur Feststellung der Vaterschaft und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen kann zudem eine Beistandschaft beim Jugendamt beantragt werden (siehe unter „Verwandte Themen“).

keine

  • Beistandschaft durch das Jugendamt; Beantragung
    Auf schriftlichen Antrag eines Elternteils wird das Jugendamt Beistand des Kindes für die Feststellung der Vaterschaft, die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen sowie die Verfügung über diese Ansprüche.
Stand: 21.06.2023
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales