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Kommunales Behördennetz; Betrieb

Landkreise können zusammen mit den kreisangehörigen Gemeinden ein kommunales Behördennetz betreiben.

Für Sie zuständig

Gemeinde Schnelldorf

Hausanschrift

Rothenburger Straße 13
91625 Schnelldorf

Postanschrift

Rothenburger Straße 13

91625 Schnelldorf

Telefon

+49 7950 9801-0

Leistungsdetails

Unter einem kommunalen Behördennetz (KomBN) wird ein gemeinsames elektronisches Netzwerk (Intranet) zwischen dem Landratsamt und den Gemeinden im Landkreis mit zentralen Übergängen zum Bayerischen Behördennetz und zum Internet verstanden.

Stand: 05.10.2023
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales