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Geburt im Ausland; Beantragung der Nachbeurkundung im deutschen Geburtenregister

Eine Geburt im Ausland kann im deutschen Geburtenregister nachbeurkundet werden.

Online-Verfahren

Online-Verfahren

Ergänzung: Stadt Würzburg

Für Sie zuständig

Hausanschrift

Schönstedtstr. 5
13357 Berlin

Postanschrift

Schönstedtstr. 5

13357 Berlin

Leistungsdetails

Eine Geburt im Ausland kann auf Antrag beim zuständigen Standesamt nachbeurkundet werden, wenn die im Ausland geborene Person zum Zeitpunkt der Antragstellung die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Antragsberechtigt sind die Eltern des Kindes, das Kind selbst, dessen Ehegatte, Lebenspartner(in) oder Kinder.

Zuständig für die Beurkundung ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die im Ausland geborene Person ihren Wohnsitz hat oder zuletzt hatte oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Ergibt sich danach keine Zuständigkeit, so beurkundet das Standesamt die Geburt, in dessen Zuständigkeitsbereich die antragstellende Person ihren Wohnsitz hat oder zuletzt hatte oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Ergibt sich auch daraus keine Zuständigkeit, so beurkundet das Standesamt I in Berlin die Geburt.

Die Nachbeurkundung der Geburt ist möglich für

  • deutsche Staatsangehörige
  • Staatenlose, heimatlose Ausländer und ausländische Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland

Antragsberechtigte sind

  • die im Ausland geborene Person selbst
  • deren Eltern
  • deren Kinder
  • der oder die Ehe- oder Lebenspartner(in)

  • Das zuständige Standesamt berät Sie gerne.

Ergänzung: Stadt Würzburg

  • Geburt im Ausland; Beantragung der Nachbeurkundung im deutschen Geburtenregister
    Je nach Einzelfall werden unterschiedliche Unterlagen von Ihnen benötigt, die folgende Aufstellung ist somit nicht abschließend. Alle genannten Unterlagen sind im Original oder in beglaubigter Kopie vorzulegen. • Ausländische Geburtsurkunde mit deutscher Übersetzung (soweit es sich nicht um eine mehrsprachige Urkunde handelt) und ggf. mit Apostille, Legalisation oder Urkundenüberprüfung, je nach Geburtsort • Gültiger Personalausweis oder Reisepass der Person, dessen Geburt nachbeurkundet werden soll • Melde- bzw. Abmeldebescheinigung des Bürgerbüros als Nachweis der Zuständigkeit der Stadt Würzburg • Jeweils die Geburtsurkunden der Eltern ggf. mit deutscher Übersetzung und Apostille, Legalisation oder Urkundenüberprüfung, je nach Herkunftsland • Falls die Eltern bei der Geburt verheiratet waren: Eheurkunde der Eltern (mit deutscher Übersetzung und Apostille, Legalisation oder Urkundenüberprüfung, je nach Ort der Eheschließung), sonst Vaterschaftsanerkennung und Zustimmung der Mutter • Pässe der Eltern • Einbürgerungsurkunden oder sonstige Nachweise des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit (wenn die deutsche Staatsangehörigkeit nicht bereits durch Geburt erworben wurde) bzw. Nachweis über den Status als Staatenloser, heimatloser Ausländer oder anerkannter ausländischer Flüchtling • Nachweise über alle Namensänderungen zwischen Geburt und heute (z.B. Bescheinigung über namensrechtliche Erklärungen, Angleichungen oder Erklärung nach § 94 BVFG)

Beurkundung im Geburtenregister: 70,00 EUR

Geburtsurkunde / beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister: 12,00 EUR

Ergänzung: Stadt Würzburg

Falls ein unverhältnismäßig hoher Verwaltungsaufwand erforderlich ist, kann die Gebühr bis zum doppelten Betrag erhöht werden. Hinzu kommen evtl. Aufwendungen für Portogebühren, notwendige Registereinsichten usw.

  • Geburt; Anzeige

    Die Geburt eines Kindes ist beim Standesamt anzuzeigen, in dessen Zuständigkeitsbereich der Geburtsort liegt. 

  • Geburtsurkunde; Beantragung

    Wenn Sie einen Nachweis über Ihre Geburt benötigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Geburtsurkunde beantragen.

Stand: 02.08.2023
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration