Angebote zur Unterstützung im Alltag; Beantragung einer Förderung
Durch Angebote zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI sollen Pflegebedürftige sowie pflegende Angehörige stundenweise entlastet werden. Der Freistaat Bayern fördert diese Angebote gemeinsam mit dem Spitzenverband Bund der Pflegekassen. Träger von Angeboten zur Unterstützung im Alltag können eine Zuwendung im Rahmen einer Projektförderung erhalten.
Description
Zweck
Durch Angebote zur Unterstützung im Alltag soll ein zusätzliches Leistungsangebot für Pflegebedürftige in häuslicher Pflege ab Pflegegrad 1 geschaffen werden. Zur Unterstützung können bis zu 125 Euro monatlich als einheitlicher Entlastungsbetrag für qualitätsgesicherte Leistungen der Betreuung und Entlastung eingesetzt werden. Ziel ist es dabei, die pflegebedürftige Person selbst in ihrem Alltag sowie pflegende Angehörige und ähnlich nahestehende Personen von der Pflege und den damit verbundenen körperlichen und seelischen Belastungen zu entlasten.
Zweck der Förderung ist es, den Auf- und Ausbau von Angeboten zur Unterstützung im Alltag zu fördern, wodurch ein zusätzliches Leistungsangebot geschaffen werden soll. Hierdurch sollen insbesondere angemessene Betreuungs- und Entlastungsangebote sowie Teilhabemöglichkeiten und Möglichkeiten zur Entlastung pflegender Angehöriger und vergleichbar Nahestehender geschaffen werden.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind Träger von anerkannten Angeboten zur Unterstützung im Alltag.
Zuwendungsfähige Kosten
Gefördert werden vorrangig die Personal- und Sachkosten, die aus der Koordination und Organisation der Hilfen und der fachlichen Anleitung, Schulung und Fortbildung sowie der kontinuierlichen fachlichen Begleitung und Unterstützung durch Fachkräfte entstehen, sowie Aufwandsentschädigungen für die ehrenamtliche Betreuung.
Art und Höhe
Die Zuwendung erfolgt als Festbetragsfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung. Die Förderung erfolgt angebotsabhängig zu pauschalierten Sätzen, wie in den Hinweisen zum Vollzug der AVSG Teil 8 Abschnitt 5 bis 8 näher bestimmt.
Angebote zur Unterstützung im Alltag werden durch das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege gemeinsam mit dem Spitzenverband Bund der Pflegekassen gefördert.
Prerequisites
Die einzelnen Voraussetzungen für die Anerkennung und Förderung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag sind in Abschnitt 5 und 6 der Verordnung zur Ausführung der Sozialgesetze (AVSG) und den Hinweisen zum Vollzug der AVSG Teil 8 Abschnitt 5 bis 8 geregelt.
Neben der Leitung des Angebots durch eine geeignete Fachkraft ist die Erfüllung angebotsabhängiger Qualifizierungs- und Qualitätskriterien nachzuweisen.
Procedure
Der Antrag ist schriftlich beim Zentrum Bayern Familie und Soziales zu stellen. Die bereitgestellten Vordrucke sind zu verwenden.
Special notes
Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Deadlines
Die Antragstellung muss bis zum 31.12. des dem Förderjahr vorangehenden Jahres erfolgt sein.
Required documents
- Projektbeschreibung
- Satzung und Vereinsregisterauszug
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Nachweis des Versicherungsschutzes
Haftpflichtversicherung für alle ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer und/oder Unfallversicherung zusätzlich für den Bereich der haushaltsnahen Dienstleistungen
- Stundenplan für Schulung / Fortbildung
- Zertifikate gemäß § 85 Abs. 2 AVSG der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer
Forms
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Form, Bavaria-wide:
Förderantrag auf Bewilligung einer staatlichen Zuwendung nach der Richtlinie für die Förderung (RL) im „Bayerischen Netzwerk Pflege“, für die Förderung von „Angeboten zur Unterstützung im Alltag“¹ sowie Sorgenetzwerke und weiterer Angebote [File format: pdf]
This form has to be signed and sent to the responsible authority. You can sign the form manually and send it by email/fax or sign the form electronically with your qualified electronic signature an send it by (secure) email. If the responsible authority has set up a De-Mail account, you can also send the form by De-Mail using an sender-confirmed message.
Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.
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Form, Bavaria-wide:
Anlagen zum Förderantrag auf Bewilligung einer staatlichen Zuwendung nach der Richtlinie für die Förderung im "Bayerischen Netzwerk Pflege"
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Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.
Sie finden die einzelnen Anlagen im Abschnitt "Formulare".
Fees
Legal bases
- Legal bases, Bavaria-wide: § 45a Abs. 1 i.V.m. § 45c Abs. 3 Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI)
- Legal bases, Bavaria-wide: Teil 8 Abschnitte 5 und 6 der Verordnung zur Ausführung der Sozialgesetze (AVSG)
- Legal bases, Bavaria-wide: Hinweise zum Vollzug von Teil 8 Abschnitt 5 bis 8 AVSG - Anerkennung und Förderung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag; Förderung von Gruppen ehrenamtlich Tätiger und von Modellvorhaben sowie der Selbsthilfe in der Pflege nach den §§ 45a, 45c und 45d SGB XI
Remedy
verwaltungsgerichtliche Klage
Related links
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Fachstelle für Demenz und Pflege Bayern
Die Fachstelle für Demenz und Pflege Bayern hat die Aufgabenstellung der Agentur zum Auf- und Ausbau von Angeboten zur Unterstützung im Alltag übernommen und wird diese sukzessive auf die regionalen Fachstellen für Demenz und Pflege übertragen.
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Angehörigenarbeit und Angebote zur Unterstützung im Alltag
Informationen des Zentrums Bayern Familie und Soziales
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Angebote zur Unterstützung im Alltag - Stärkung der häuslichen Betreuung
Informationen des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege
Status: 14.08.2019
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