Logo Bayernportal
- kein Ort -

Angebote zur Unterstützung im Alltag; Beantragung einer Förderung

Angebote zur Unterstützung im Alltag sollen Pflegebedürftige sowie pflegende An- und Zugehörige stundenweise entlasten. Träger von anerkannten Angeboten zur Unterstützung im Alltag können eine Zuwendung im Rahmen einer Projektförderung erhalten.

Formulare

Für Sie zuständig

Für die Kontaktdaten der zuständigen Stelle und ggf. lokal gültige Informationen wählen Sie über „Ort auswählen" einen Ort aus.
Stilisiertes Bild eines Hauses
Bayerisches Landesamt für Pflege
Mehr zur Behörde

Leistungsdetails

Zweck

Durch Angebote zur Unterstützung im Alltag besteht ein zusätzliches Leistungsangebot für Pflegebedürftige in häuslicher Pflege ab Pflegegrad 1. Zur Unterstützung können bis zu 125 Euro monatlich als einheitlicher Entlastungsbetrag für qualitätsgesicherte Leistungen der Betreuung und Entlastung eingesetzt werden. Ziel ist es dabei, die pflegebedürftige Person selbst in ihrem Alltag sowie pflegende Angehörige und ähnlich nahestehende Personen von der Pflege und den damit verbundenen körperlichen und seelischen Belastungen zu entlasten.

Zweck der Förderung ist es, den Auf- und Ausbau von Angeboten zur Unterstützung im Alltag voranzubringen. Hierdurch sollen insbesondere angemessene Betreuungs- und Entlastungsangebote sowie Teilhabemöglichkeiten für Pflegebedürftige und Möglichkeiten zur Entlastung pflegender Angehöriger und vergleichbar Nahestehender geschaffen werden.

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Träger von anerkannten Angeboten zur Unterstützung im Alltag.

Zuwendungsfähige Kosten

Gefördert werden vorrangig die Personal- und Sachkosten, die aus der Koordination und Organisation der Hilfen und der fachlichen Anleitung, Schulung und Fortbildung sowie der kontinuierlichen fachlichen Begleitung und Unterstützung durch Fachkräfte entstehen, sowie Aufwandsentschädigungen für die ehrenamtliche Betreuung.

Art und Höhe

Die Zuwendung erfolgt als Festbetragsfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung. Die Förderung erfolgt angebotsabhängig zu pauschalierten Sätzen, wie in den Hinweisen zum Vollzug der AVSG Teil 8 Abschnitt 5 bis 8 näher bestimmt.

Angebote zur Unterstützung im Alltag werden durch das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege gemeinsam mit dem Spitzenverband Bund der Pflegekassen gefördert.

Die einzelnen Voraussetzungen für die Anerkennung und Förderung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag sind in Abschnitt 5 der Verordnung zur Ausführung der Sozialgesetze (AVSG) und den Hinweisen zum Vollzug der AVSG Teil 8 Abschnitt 5 bis 8 geregelt.

Abhängig von der Art des Angebots ist die Erfüllung jeweiliger Qualifizierungs- und Qualitätskriterien nachzuweisen.

  • Projektbeschreibung (Aufbau, Umsetzung, Qualitätssicherung, Leitung)
  • ggf. Satzung und Vereinsregisterauszug
  • Nachweis des Versicherungsschutzes
  • Schulung (der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer), wenn keine entsprechende Qualifikation vorhanden
  • Weitere Informationen für eine Antragstellung finden Sie auf der Homepage des Bayerischen Landesamtes für Pflege.

Der Antrag auf Förderung ist schriftlich oder elektronisch beim Bayerischen Landesamt für Pflege zu stellen. Die bereitgestellten Vordrucke sind zu verwenden.

keine

Die Antragstellung muss bis zum 31.12. des dem Förderjahr vorangehenden Jahres erfolgt sein.

Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

verwaltungsgerichtliche Klage
Stand: 02.01.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention