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Kommunale Grundstücksangelegenheiten; Informationen

Gemeinden, Landkreise und Bezirke können im Rahmen des eigenen Wirkungskreises Grundstücksgeschäfte tätigen.

Online-Verfahren

Online-Verfahren

Ergänzung: Stadt Kempten (Allgäu)

Für Sie zuständig

Leistungsdetails

Die Gemeinden, Landkreise und Bezirke können im Rahmen ihrer Vermögensverwaltung entscheiden, ob sie eine Immobilie kaufen oder verkaufen wollen. Dabei ist u.a. zu beachten, dass Grundstücke aus kommunalrechtlicher Sicht grundsätzlich nicht unter Wert veräußert werden dürfen und im Einzelfall eine Ausschreibung des Grundstücksverkaufs durch die Kommunen erforderlich sein kann.

An einem Grundstückskauf interessierte Bürger können sich direkt mit der jeweiligen Kommune in Verbindung setzen und klären, ob dort Verkaufsbereitschaft besteht.

Ergänzung: Stadt Kempten (Allgäu)

Wenn Sie ein Haus bauen wollen, bietet die Stadt Kempten (Allgäu) immer wieder Grundstücke zum Kauf zur Wohnbebauung an. Es handelt sich hierbei um Baugrundstücke in unterschiedlichen Neubaugebieten mit unterschiedlicher Lage und unterschiedlichen Grundstücksgrößen. Die Vergabe der städtischen Bauplätze erfolgt in der Regel nach einem vom Stadtrat festgelegten Punktekatalog nach sozialen Kriterien. Damit Sie keine Ausschreibung eines Neubaugebietes verpassen, können Sie sich bei uns als Kaufinteressent vormerken lassen. Sie werden dann schriftlich informiert, sobald die Möglichkeit zur Bewerbung auf einen Bauplatz besteht. Sie möchten über künftige Baugebiete informiert werden und sich als Bauinteressent vormerken lassen? Füllen Sie bitte hierzu unser Onlineformular aus, wir werden Sie dann gerne auf unsere Bewerberliste setzen.

Stand: 19.06.2023
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration