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Kommunale Bäder; Zahlung der Benutzungsgebühren

Der Besuch eines öffentlichen Bades ist in der Regel gebührenpflichtig.

Für Sie zuständig

Gemeinde Schnelldorf

Gemeinde Schnelldorf

Hausanschrift

Rothenburger Straße 13
91625 Schnelldorf

Postanschrift

Rothenburger Straße 13

91625 Schnelldorf

Telefon

+49 7950 9801-0

Leistungsdetails

Informationen über die Gebühren und die Ermäßigungen finden Sie in der Gebührensatzung oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 

Stand: 14.03.2023
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales